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 unsere AGB`s 
 
  
§1 Gültigkeit
      der Bestimmungen 
  Feit führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser
  Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen
  Leistungen, 
  falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende
  Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach 
  schriftlicher Anerkennung durch die Feit gültig. 
  
§2
        Vertragsabschluß 
  Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen
  Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedingungen 
  dieser AGB angenommen. 
  Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen
  zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief. 
  
§3
        Terminabsprachen 
  Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten
  bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die 
  Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an. 
  
§4
        Verbindlichkeit eines Auftrags 
  Für einen online, per Bestellformular oder Anfrage per Email vom Auftraggeber
  erteilten Dienstleistungsauftrag, 
  wird dem Auftraggeber per Email eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung
  hat der Auftraggeber auszudrucken, 
  den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich
  unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen 
  an die Feit auf dem Postweg zuzusenden. Mit Zusendung der schriftlichen
  Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber 
  wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen
  ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. 
  
§5
        Auftragsablauf und Garantievereinbarung 
  Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt
  die Feit die Arbeit auf und erstellt innerhalb der 
  vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem
  Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur 
  Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme
  des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen 
  zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster
  fordern. Darüber hinausführende 
  Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands
  auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste. 
  
§6
        Pflichten und Haftung des Auftraggebers 
  Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung
  gestellte Material auf eventuell bestehende 
  Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige
  Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. 
  Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen
  voll zu Lasten des Auftraggebers. 
  Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die die Feit beschafft haben.
  Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder 
  sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber
  stellt die Feit von allen Ansprüchen frei, die Dritte 
  gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach
  dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. 
  Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. 
  
§7 Vergütung 
  Die Vergütung für die erbrachten Leistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen,
  Webdesign, Programmierung etc.) sowie Gewährung der 
  Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des gelegten Angebots. 
  
 
    §8 Fälligkeit der Vergütung 
      Im Bereich Webdesign ist die Vergütung nach Abnahme der erbrachten
      Leistung fällig. Im Bereich Software-Entwicklung wird 
      das 1/3 Modell zur Vergütung herangezogen.(1. Teil fällig nach
      Auftragserteilung, 2. Teil nach 1. Präsentation, 3. Teil nach Abnahme). 
      Die Feit stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende
      Rechnung aus, welche innerhalb von 6 Tagen 
      nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist. Bei monatlichen Fälligkeiten
      wird ebenfalls eine entsprechende Rechnung ausgestellt, 
      die ohne Abzug zu zahlen ist. 
  
§8a
        Die Abnahme 
  hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche,
      d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und 
  darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
  Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls 
  eine Abnahme - nach Mahnung durch die Feit - auch nach maximal 10 Arbeitstagen
  nach Entwurfsübermittlung nicht durch 
  den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung
  gestellt. 
  
§8b 
  Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt,
  entbindet den Auftraggeber nicht von seiner 
  verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Feit behalten den Vergütungsanspruch
  für bereits begonnene / geleistete Arbeiten 
  und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. 
  
§9
        Bei Zahlungsverzug 
  kann die Feit Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen
  Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. 
  Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon
  ebenso unberührt wie die Berechtigung des 
  Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. 
  
§10 Gewährleistung 
  Mängel Die Feit verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher
  Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene 
  Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten
  uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen 
  Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei
  Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, 
  außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch
  geltend machen, sondern lediglich 
  Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung
  des Kaufvertrages verlangen. 
  Wir weisen darauf hin, daß auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme
  (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) 
  unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Die Feit haftet nicht
  für durch Mängel an Fremd-Programmen 
  hervorgerufenen Schäden. 
  
§11 Haftungsbeschränkungen 
  Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund,
  insbesondere auf Ersatz von Schäden, 
  die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im
  Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen 
  haftet die Feit bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung
  nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 
  
§12
        Eigenwerbung 
  Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Feit die
  für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei 
  Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen
  bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner 
  Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die Feit
  bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des 
  Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet der Feit an angebrachter
  Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen. 
  
§13
        Gerichtsstandort  
  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Eisenstadt
  der Gerichtsstandort. Es gilt das Recht Republik Österreich. 
  
§14
        Schlussbestimmungen 
  Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
      der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame 
  Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen
  ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen 
  Zweck weitgehend erreichen. 
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